Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 24.02.2026

An der Gemeinderatssitzung nahmen alle drei Gemeinderatsmitglieder der LO teil.

Informationen des Bürgermeisters

1. Für die Gemeinderatswahl am 08.03.2026 liegen aktuell folgende Zahlen vor: Von insgesamt 5.133 Wahlberechtigten haben bislang 2.149 Bürgerinnen und Bürger Briefwahl beantragt. Damit verbleiben 2.984 Wahlberechtigte, die voraussichtlich noch in den Wahllokalen abstimmen können. Die Beantragung der Briefwahl ist online noch bis Dienstag, 03.03.2026, 12:00 Uhr möglich. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 06.03.2026 15:00 Uhr, über den Briefkasten oder im Bürgerbüro abgegeben werden.

Entscheidungen des Gemeinderats

1. “Bauturbo” – rechtlicher Rahmen und Klarstellung der Zuständigkeiten nach der Geschäftsordnung

a) Bauanträge, welche die Voraussetzungen des § 246 e BauGB erfüllen und im Flächennutzungsplan nicht als Wohnbaufläche dargestellt sind, werden durch den Gemeinderat behandelt und entschieden.

b) Bauanträge, welche die Voraussetzungen des § 246 e BauGB erfüllen und im Außenbereich auf im Flächennutzungsplan gekennzeichneten Wohnbauflächen errichtet werden, werden im Gemeinderat behandelt und entschieden.

c) Bauanträge, welche die Voraussetzungen des § 246 e BauGB erfüllen und die Befreiungsmöglichkeiten des § 31 Abs. 3 BauGB nutzen wollen, werden im den Bau- und Umweltausschuss behandelt und entschieden.

d) Bauanträge, welche die Befreiungsmöglichkeiten des § 34 Abs. 3 b BauGB (Innenbereich) nutzen wollen, werden im Bau- und Umweltausschuss behandelt und entschieden.

Die Änderung der Geschäftsordnung wurde schließlich einstimmig vom Gemeinderat beschlossen, nachdem das Gremium sich von einem Vereinfachungsvorschlag des Fraktionsvorsitzenden der LO nicht überzeugen ließ.

2. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Sondergebiet Control Center” und „Erschließungs- und Parkflächen für Gewerbe” in Stetten

Der Gemeinderat Schwabhausen beschloss einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Das Gebiet umfasst Flur-Nrn. 382 Tfl., 387 Tfl., 394 Tfl. und 394/1 Tfl. der Gemarkung Rumeltshausen sowie Flur-Nr. 705/1 Tfl. der Gemarkung Puchschlagen.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Erschließungs- und Parkflächen für Gewerbe” in Stetten.

Der Gemeinderat Schwabhausen beschloss dazu die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Das Gebiet umfasst Flur-Nrn. 377 Tfl., 377/1, 377/2 und 382 Tfl. der Gemarkung Rumeltshausen.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Sondergebiet Control Center”.

Die Erschließung wird über einen Erschließungsträger durchgeführt. Zur Übernahme der anfallenden Erschließungskosten soll ein Kostenerstattungsvertrag geschlossen werden.

3. Sonstiges

Daniel Haagen erkundigte sich nach dem wirtschaftlichen Handeln der Gemeinde Schwabhausen im Zusammenhang mit einer möglichen Ersatzbeschaffung eines Tanklöschfahrzeuges und einer eventuell notwendigen anlassbezogenen Aktualisierung des Feuerwehrbedarfsplanes wegen einer wesentlichen Änderung des Flächennutzungsplans im Gewerbegebiet Stetten.

Eine erschöpfende Antwort blieb hier die Gemeindeverwaltung schuldig. Daniel Haagen bleibt an der Sache dran, um die Gemeinde vor womöglich größeren finanziellen Schaden zu bewahren.

Gerhard Geserer erkundigte sich, wann denn mit den Bescheiden der Gemeinde aufgrund der Grundstückserhebungen zu rechnen ist. Laut Bürgermeister Wolfgang Hörl werden die entsprechenden Bescheide in den nächsten vier Wochen versendet.

Für eventuelle Rückfragen zu den aufgeführten Themen stehen die Gemeinderäte der LO zur Verfügung.

Gerhard Geserer, Daniel Haagen und Alfons Hauke

Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 16.12.2025

An der Gemeinderatssitzung nahmen alle drei Gemeinderatsmitglieder der LO teil.
Informationen des Bürgermeisters
1.
Am 27.11.2025 fand ein Bürger-Workshop zur weiteren Entwicklung des
Gewerbegebietes Stetten statt. Eine Zusammenfassung der Themen und die vollständige Präsentation finden Sie auf der Gemeindehomepage https://schwabhausen.de/aktuelles/hier-finden-sie-das-protokoll-vom- buergerworkshop
Entscheidungen des Gemeinderats
1.
Der Gemeinderat Schwabhausen stimmte dem Haushaltsplanentwurf für den Verwaltungshaushalt 2026 mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 18.647.800,00 € und für den Vermögenshaushalt 2026 mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 7.177.300,00.€, dem Stellenplan , der Finanzplanung mit Investitionsplan und der Haushaltssatzung einstimmig zu.
Die entsprechende Haushaltssatzung kann auf der Gemeindehomepage eingesehen werden.
2.
Vorlage des Prüfungsberichtes der örtlichen Rechnungsprüfung
Die Verwaltung wurde beauftragt die in der örtlichen Rechnungsprüfung festgestellten Empfehlungen zu prüfen und durchzuführen. Der Gemeinderat Schwabhausen erteilte gemäß Art. 102 Abs. 3 GO einstimmig die Entlastung zur Jahresrechnung 2024.
3.
Zwischenbericht zum Antrag der Liste Oberroth vom 17.05.2021 bezüglich der Allacher Tunnelsanierung und der Verkehrssicherheit in Oberroth
Sachstand:
Die Gemeinde stand mit dem LRA und den betroffenen Landkreisgemeinden im Austausch. Obwohl die Gemeinde Schwabhausen ursprünglich nicht im Kommunikationskreis der A99-Projektgruppe vorgesehen war, wurde diese auf Antrag des Bürgermeisters dort mitaufgenommen.
Der mögliche Umfahrungsverkehr wurde hier thematisiert.
Die wohl größte Herausforderung für das Projekt stellt der Verkehr während der Tunnelsanierung dar, da der Tunnel Allach und der Münchner Nordring nicht ohne Weiteres für den Verkehr gesperrt werden können. Die Planungen sehen vor, während der fünf Jahre Bauzeit ab 2030 im Tunnel beide Röhren nacheinander zu sanieren und auszubauen.
In den Jahren 2027 bis 2030 wird die Tunneltechnik vorweg auf das Tunneldach verlegt – weitgehend ohne größere Beeinträchtigungen des Fahrzeugverkehrs. Die A99 kann damit ohne Unterbrechung auf mindestens zwei Fahrspuren in jeder Fahrtrichtung für den Verkehr offenbleiben.
Der Empfehlung von der Liste Oberroth und von Landrat Löwl, planbare Infrastrukturmaßnahmen frühzeitig anzupacken, ist die Gemeinde Schwabhausen durch den Neubau der Wasserleitung und Sanierung der Ortsdurchfahrt Schwabhausen bereits nachgekommen. Auch die Bushaltestelle an der Aichacher Str. in Oberroth wurde bereits neu errichtet.
Die Erstellung eines ursprünglich geplanten Umfahrungskonzeptes wurde seitens der Autobahn Südbayern wieder aufgegeben. Stattdessen sollen mit dem MVV und weiteren Partnern vom Auto losgelöste Pendlerkonzepte erarbeitet werden mit dem Ziel, die Zahl der Pendler zu reduzieren. Ein großes Problem werden die Buslinien werden, die im Stau ebenso steckenbleiben werden. Auch an Verkehrslenkungen im Fernverkehr und Zusammenarbeit mit Navigationsgeräteherstellern ist gedacht. Wir hoffen, dass wenigstens der S-Bahn-Nordring rechtzeitig in Betrieb gehen kann.
Eine Zusage der Autobahn GmbH konnten wir bereits erreichen: der dreispurige Ausbau der A92 von der A99 bis zur Anschlussstelle Oberschleißheim sowie der kreuzungsfreie Ausbau wurde uns vor Beginn der Tunnelsanierungsarbeiten zugesagt, um noch mehr Staus zu vermeiden.
Für den Landkreis Dachau gibt es leider bisher keine konkreten Maßnahmenvorschläge. Die Thematik wird jedoch weiter, auch in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt, verfolgt bzw. es wird geprüft, ob kleinere Maßnahmen umgesetzt werden können.
Überquerungshilfe in Oberroth:
Aufgrund der bestehenden Dauermessstelle bei Altstetten wurde auf eine gesonderte Verkehrszählung in der Friedberger Straße (St 2051) verzichtet. Die Auswertung der Messstelle ergab eine Verkehrsbelastung von durchschnittlich 1.877 Fahrzeuge in 24h. Der Wert ist mit den Messergebnissen der TempoSys-Anlage „Friedberger Straße“ plausibilisiert worden. Dies ist ein Wert, der an eher unterer Stelle für vergleichbare Staatsstraßen liegt.
Die Aichacher Str. (St 2047) verfügt innerorts bereits über drei Querungshilfen.
Bei der St 2051 gibt es durchgängig einen Fußweg. Eine Querungshilfe wurde bislang nicht als nötig erachtet. Im Rahmen der erst kürzlich stattgefundenen Verkehrsschau wurde dies seitens der Verwaltung nochmals thematisiert.
Die Polizei kam zu dem Ergebnis, dass derzeit keine Überquerungshilfe auf der Höhe Sattlergasse/Friedbergerstr. notwendig sei. Sollten sich jedoch aufgrund des Allacher Tunnelbaus gravierende Änderungen ergeben, sind kurzfristig temporäre Maßnahmen, wie Schülerlotsendienst oder eine Ampelanlage hier durchaus machbar.
Jedoch hat Herr Bürgermeister Wolfgang Hörl zugesagt als vorbereitende Maßnahme eine direkte Querung der Friedbergerstr. von der Sattlergasse aus zu ermöglichen. Dazu ist eine kleinere Baumaßnahme notwendig.
Bei der St 2051 handelt es sich um eine Staatsstraße, die nicht nur eine lokale Verbindungsfunktion hat, sondern überörtliche Verkehre abzuwickeln hat.
Bei der Verkehrsschau mit der Polizei, Vertretern der Straßenbaulastträger und der Gemeinde Schwabhausen wurde die Parkthematik in der Friedberger Str. (Nähe Sattlergasse) angesprochen. Parkende LKWs können nicht grundsätzlich als störend angesehen werden. Im konkreten Fall sehen die Fachleute an der Stelle einen geschwindigkeitsreduzierenden Effekt. Jedoch konnte erreicht werden, dass LKW über 7,5 t dort nicht mehr parken dürfen!
Im Bereich der neu errichteten Bushaltestelle (Nähe Weissenbeck) wurde von den Verkehrsspezialisten derzeit kein Handlungsbedarf gesehen. Parkende Fahrzeuge halten die Restbreite der Fahrbahn immer ein. An der Bushaltestelle gilt nach der StVO ein Parkverbot von 15 Meter vor und nach dem Halteschild. Somit ist ein Bereich von 30 Metern frei.
Sollte sich im Rahmen der Arbeiten am Allacher-Tunnel das Verkehrsaufkommen stark verändern kann mit verkehrsrechtlichen Maßnahmen (Parkverbote, etc.) entgegengewirkt werden.
Für eventuelle Rückfragen zu den aufgeführten Themen stehen die Gemeinderäte der L0 zur Verfügung.
Gerhard Geserer, Daniel Haagen und Alfons

Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 18.11.2025

Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 18.11.2025
An der Gemeinderatssitzung nahmen alle drei Gemeinderatsmitglieder der LO teil.
Informationen des Bürgermeisters
1. Die Gemeinde Schwabhausen sucht eine/n Seniorenbeauftragte/n (m/w/d). Zu den Aufgaben gehören u. a. die Vernetzung von Diensten und Angeboten, Öffentlichkeitsarbeit sowie die Vermittlung geeigneter Unterstützungsleistungen. Weitere Infos:
Frau Stefanie Wiedemann Tel 08138/9325-15 stefanie.wiedemann@schwabhausen.de
2.
Am 29.11.2025 findet der 31. Christkindlmarkt in Schwabhausen statt.
3.
Am Montag, den 24.11.2025 um 19:00 Uhr findet eine Videokonferenz im Rahmen des Kommunikationskanals BürgerZeit für alle Interessierten statt. Dort wird über Themen und Ergebnisse aus der November – Gemeinderatssitzung berichtet. Zugangsdaten auf der Homepage der Gemeinde!
4.
Am 27.11.2025 findet von 18:00 – 21:00 Uhr ein Bürgerworkshop zur Weiterentwicklung des Gewerbegebietes Stetten im Bürgerhaus Puchschlagen statt. Hierzu laden wir die Bürger herzlich ein. Eine Anmeldung ist unter bauamt@schwabhausen.de oder 08138 / 9325 -31 oder -39 bis 20.11.2025 möglich.
Entscheidungen des Gemeinderats
1.
Neuerlass einer Friedhofsgebührensatzung (FGS)
Aufgrund der Neukalkulation für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen und der Einführung von Urnengräbern unter Bäumen war ein Neuerlass der Friedhofsgebührensatzung (FGS) vom 15.12.2021 erforderlich. Der Gemeinderat stimmte einstimmig dafür die bisherigen Sätze nicht zu erhöhen, obwohl die Kosten bei weitem nicht durch die Gebühren gedeckt werden und hat die neue Satzung einstimmig gebilligt.
2.
Endbericht zur Kommunalen Wärmeplanung und Beschlussfassung
Die Gemeinde Schwabhausen ist nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG (AVEn) des Freistaates Bayern verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen, zu beschließen, zu veröffentlichen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.
Der Bericht zur interkommunalen Wärmeplanung wurde in der Fassung vom 17.10.2025 als strategische Handlungsgrundlage beschlossen. Dem im Bericht dargestellten Zielszenario mit der Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete wurde zugestimmt. Die Beteiligung der Fachöffentlichkeit hat im Rahmen der Erarbeitung ausreichend stattgefunden und ist im Bericht entsprechend dokumentiert. Die Verwaltung wurde beauftragt den beschlossenen Wärmeplan unverzüglich auf der Internetseite der Kommune zu veröffentlichen.
3.
Neuerlass einer Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Schwabhausen (BGS-EWS)
Die Abwasserbeseitigung ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Zur Finanzierung der Versorgungsanlage stehen Beiträge und Benutzungsgebühren zur Verfügung. Die Abgabensätze werden durch eine regelmäßige Kalkulation ermittelt.
In den vergangenen Monaten hat die Verwaltung zusammen mit dem Sachverständigenbüro Suchowski eine Neukalkulation für den Kalkulationszeitraum 2026 – 2029 durchgeführt. Die vorliegende Kalkulation ist wie bisher auf vier Jahre festgelegt.
Nach dem Kommunalabgabengesetz muss die Gemeinde das Kostendeckungsgebot erfüllen, d. h. sie muss von den Benutzern der Einrichtung kostendeckende Abgaben erheben .Andererseits dürfen keine beabsichtigten Überdeckungen herbeigeführt werden
Es ergeben sich unter Berücksichtigung der Überdeckung/Unterdeckung folgende neue Gebührensätze:
Benutzungsgebühren neuer Satz bisheriger Satz
je m³ Schmutzwasser 3,38 € 2,95 €
je m² Niederschlagswasser 1,31 € 1,34 €
Beitragssätze neuer Satz bisheriger Satz
Ersterhebung
je m² Grundstücksfläche 3,42 € 3,01 €
je m² Geschossfläche 17,62 € 15,73 €
Beitragssätze neuer Satz bisheriger Satz
Nacherhebung zusätzliche Flächen
je m² Grundstücksfläche 3,04 € 2,68 €
je m² Geschossfläche 16,54 € 14,78 €
Nacherhebung für nachträgliche Bebauung
je m² Grundstücksfläche 0,38 € 0,33 €
je m² Geschossfläche 1,08 € 0,95 €
Der Gemeinderat Schwabhausen beschloss einstimmig die neuen Satzungen und die o.g. neuen Sätze für die für den Kalkulationszeitraum 2026 bis 2029.
4.
Rahmenplan Gewerbegebiet Stetten – Vorstellung Strukturkonzept
Es wurde ein Strukturkonzept zum Rahmenplan für die Erschließung und Entwicklung des Gewerbegebiets Stetten vorgestellt. Dieses Konzept baut auf den Flächennutzungsplan auf und bildet bereits wichtige Schritte für den dann folgenden Bebauungsplan ab. Dieses Konzept wird auch im Rahmen des am 27.11.2025 von 18:00 – 21:00 Uhr sattfindenden „Bürgerworkshop zur Weiter-entwicklung des Gewerbegebietes Stetten“ vorgestellt und zur Diskussion gestellt.
Für eventuelle Rückfragen zu den aufgeführten Themen stehen die Gemeinderäte der L0 zur Verfügung.
Gerhard Geserer, Daniel Haagen und Alfons

Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 23.09.2025

An der Gemeinderatssitzung nahmen alle drei Gemeinderatsmitglieder der LO teil.
Informationen des Bürgermeisters
1.
Im Rahmen des diesjährigen Bürgerfestes wurden insgesamt 642 Seniorengutscheine an Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde ab dem 75. Lebensjahr ausgegeben. 207 Gutscheine wurden davon eingelöst.
2.
Die diesjährige Bürgerversammlung findet am 14.10.2025 um 19 Uhr 30 im Landgasthof Haagen in Oberroth statt.
3.
Am 19.09.2025 fand die offizielle Einweihung und Segnung des neuen Bauhofgebäudes mit Schützen und Jugendzentrum statt.
4.
In diesem Schuljahr wurden an unserer Grundschule 60 Erstklässler eingeschult. Die Kinder wurden in drei Klassen eingeteilt.
Entscheidungen des Gemeinderats
1.
Vorstellung zur Ansiedlung der Firma TenneT TSO GmbH in Stetten
Die Firma TenneT plant, baut, wartet und betreibt ein Hochspannungsnetz, das sich auf Land und See erstreckt.
Als Netzbetreiber ist die TenneT für die Sicherheit der Stromversorgung und die Aufrechterhaltung des Netzgleichgewichtes verantwortlich.
Die Firma TenneT verfügt über komplexe Kontrollsysteme, um das Netz im Gleich-gewicht zu halten. Deshalb ist zum bestehenden Betrieb des Umspannwerks Oberbachern angedacht einen Firmenstandort mit Bürogebäude in Stetten anzusiedeln. Es sollen dort ca. 130 Arbeitsplätze entstehen.
In der Gemeinderatssitzung wurde anhand Planskizzen ein mögliches Konzept vorgestellt. Die Entwürfe fanden im Gemeinderat allgemein volle Zustimmung und werden bei der Erstellung des Rahmenplans für das Gewerbegebiet Stetten entsprech-end berücksichtigt und integriert.
Für das Vorhaben an sich ist jedoch ein „Vorhabenbezogener Bebauungsplan“ erforderlich. Die Verwaltung wurde einstimmig beauftragt Vorbereitungen für den benötigten „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan“ zu treffen.
2.
Bericht 2024 der Wirtschaftsreferenten Bernhard Rapp und Daniel Haagen
Der Bericht der Wirtschaftsreferenten über die Situation der Gewerbe in unserer
Gemeinde in 2024 und der Ausblick auf die kommenden Jahre wurde vom
Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen.
3.
Neuerlass einer Satzung über die Hausnummerierung
Um die Hausnummerierung unbürokratischer zu regeln, wurde die Pflicht zur
Beschaffung sowie zur Anbringung der Hausnummer auf den Eigentümer übertragen.
Dazu wurde eine neue Satzung einstimmig verabschiedet. (Die Satzungen der Gemeinde Schwabhausen sind jeweils auf der Internetseite der Gemeinde zu finden.)
4.
Neuerlass einer Satzung zur Verpflichtung der Errichtung und Bereitstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)
Die im Bau- und Umweltausschuss beratene Satzung wurde in einigen Punkten
konkretisiert und angepasst.
Unter anderem wurde folgende Regelungen neu getroffen:
In § 4 wurde der Ablösebetrag von 25.000 € auf 20.000 € geändert.
In § 6 Abs. 1 wurde die Länge der Stellplätze auf 5,20 m angepasst
In der Anlage 1 zu § 2 Abs.3 der Stellplatzsatzung wurde zudem geregelt, dass bei
Wohnungen bis zu 40 qm Wohnfläche nur noch ein Stellplatz nachgewiesen werden
muss. Bei allen anderen Wohnungen sind dagegen nur noch höchstens 2 Stellplätze
nachzuweisen. (Die Satzungen der Gemeinde Schwabhausen sind jeweils auf der Internetseite der Gemeinde zu finden.)
5.
Sowohl für die Betreuung des Ganztageszuges als auch für die Durchführung einer einfachen und einer verlängerten Mittagsbetreuung an der Grundschule Schwabhausen in 2025/2026 werden vom Gemeinderat wieder freiwillig erhebliche finanzielle Mittel zur Entlastung der Eltern zur Verfügung gestellt.
Für eventuelle Rückfragen zu den aufgeführten Themen stehen die Gemeinderäte der L0 Gerhard Geserer, Daniel Haagen und Alfons Hauke gerne zur Verfügung.

Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 22.07.2025

Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 22.07.2025
An der Gemeinderatssitzung nahmen alle drei Gemeinderatsmitglieder der LO teil.
Informationen des Bürgermeisters
1. Am Donnerstag den 31.07.2025 findet eine weitere-Bürgerzeit zum Thema
Flächenerhebung im Gasthaus Göttler statt. Beginn wird um 19.00 Uhr
sein. Genauere Informationen sind auf der Homepage der Gemeinde zu finden.
2. Am 11.06.2025 wurden drei besonders engagierte Persönlichkeiten aus der
Gemeinde Schwabhausen geehrt. In einer schönen Feierstunde im Sitzungssaal
wurden Hans Sturm, Anton Kornprobst und Albert Winkler mit der Schwabhauser
Bürgermedaille ausgezeichnet.
Entscheidungen des Gemeinderats
1. Da die beiden Gemeinderäte der „Freien Wähler“, Herr Georg Sonnenberger und
Herr Max Patzelt ihr Mandat überraschend niedergelegt haben, wurden als
Nachrücker von der“ Freien Wähler-Liste“ Herr Hans Bopfinger und Herr Josef
Baumgartner jun.in den Gemeinderat aufgenommen.
2. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt sich wie folgt dar: Feststellung des Ist-Ergebnisses:
Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushalt
Ist-Einnahmen: 17.393.300 € 9.739.729 € 27.133.029 €
Ist-Ausgaben 17.621.966 € 9.756.187 € 27.378.153 €
Übersch/Fehlbetr. – 228.666 € – -16.458 € – -245.124 €
*Der Ist-Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt setzt sich u. a. aus den Rückständen bei den Gebühren und Steuern zusammen.
3. Neukalkulation der Benutzungsgebühren 2026 bis 2029 für die öffentliche Bestattungseinrichtung
Im Friedhof Schwabhausen soll erstmalig im neuen Kalkulationszeitraum die Baumbestattung eingeführt werden. Hiermit wird eine weitere Möglichkeit zur Beisetzung angeboten. Hierfür soll eine Gebühr von 1.060 € für 15 Jahre anfallen.
Der Gemeinderat tendiert einheitlich zu einer Beibehaltung der bisherigen Gebühren.
In der Gemeinderatssitzung am 21.10.2025 ist über die Friedhofsgebührensatzung zu beschließen, damit diese rechtzeitig zum 01.01.2026 in Kraft treten kann.
4. Feststellung der Herstellungsbeiträge und der Benutzungsgebühren 2026 bis 2029 für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Schwabhausen
Die Abwasserbeseitigung ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Zur Finanzierung der Versorgungsanlage stehen Beiträge und Benutzungsgebühren zur Verfügung. Die Abgabensätze werden durch eine regelmäßige Kalkulation ermittelt.
In den vergangenen Monaten hat die Verwaltung zusammen mit dem Sachverständigenbüro Suchowski eine Neukalkulation für den Kalkulationszeitraum 2026 – 2029 durchgeführt. Die vorliegende Kalkulation ist wie bisher auf vier Jahre festgelegt.
Nach dem Kommunalabgabengesetz muss die Gemeinde das Kostendeckungsgebot erfüllen, d. h. sie muss von den Benutzern der Einrichtung kostendeckende Abgaben erheben .Andererseits dürfen keine beabsichtigten Überdeckungen herbeigeführt werden
Es ergeben sich unter Berücksichtigung der Überdeckung/Unterdeckung folgende neue Gebührensätze:
Benutzungsgebühren neuer Satz bisheriger Satz
je m³ Schmutzwasser 3,38 € 2,95 €
je m² Niederschlagswasser 1,31 € 1,34 €
Beitragssätze neuer Satz bisheriger Satz
Ersterhebung
je m² Grundstücksfläche 3,42 € 3,01 €
je m² Geschossfläche 17,62 € 15,73 €
Beitragssätze neuer Satz bisheriger Satz
Nacherhebung zusätzliche Flächen
je m² Grundstücksfläche 3,04 € 2,68 €
je m² Geschossfläche 16,54 € 14,78 €
Nacherhebung für nachträgliche Bebauung
je m² Grundstücksfläche 0,38 € 0,33 €
je m² Geschossfläche 1,08 € 0,95 €
Der Gemeinderat Schwabhausen beschloss einstimmig die o.g. neue Sätze für die für den Kalkulationszeitraum 2026 bis 2029.
5. Antrag der UBV zur Einführung der Online-Übertragung von Gemeinderatssitzungen in der Gemeinde Schwabhausen und der Remote-Teilnahme der Gemeinderäte
Nach längeren Diskussionen mit Für und Wider verständigte sich der Gemeinderat darauf dieses Thema in die neue Legislaturperiode ab 2026 zu verschieben, da die Entscheidung dann auch die neuen Gemeinderäte betreffen wird und der neue Gemeinderat seine Geschäftsordnung entsprechend zu ändern hätte.
6. Der Gemeinderat Schwabhausen hat einstimmig Frau Katja Gebell zur Wahlleiterin für die Gemeindewahlen 2026 und Frau Monika Sandmair zur stellvertretenden Gemeindewahl-leiterin berufen.
Für eventuelle Rückfragen zu den aufgeführten Themen stehen die Gemeinderäte der L0
Gerhard Geserer, Daniel Haagen und Alfons Hauke gerne zur Verfügung

Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 29.04.2025

An der Gemeinderatssitzung nahmen alle drei Gemeinderatsmitglieder der LO teil.
Informationen des Bürgermeisters
1. Ab dem 01.05.2025 benötigt man ein digitales Lichtbild für die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses. Hierfür wird es im Einwohnermeldeamt ein Gerät geben, mit dem dieses angefertigt werden kann. Die Erstellung des Lichtbildes kostet 6 €. Papiergebundene Lichtbilder sind weiterhin erlaubt, bis das Fotogerät installiert ist.
2. An der Straße „Frühlingsstraße“ in Schwabhausen wird ein eingeschränktes Halteverbot dauerhaft angeordnet. Die Beschilderung wird im Bereich Haus-Nr. 4 bis Haus-Nr. 8 angebracht.
3. Am Sonntag den 06.07.2025 findet ab 10 Uhr das Musikfest am Weiher hinter der Sparkasse statt. Für das leibliche Wohl sorgt der Burschen- und Madlverein Schwabhausen.
4.Beim Christkindlmarkt 2024 kamen 10.680,67 € an Einnahmen zusammen, die Ausgaben lagen bei 6.345,72 €. Unterm Strich blieb somit ein Plus von 4.334,95 €
5. Für das kommende Schuljahr liegen derzeit 67 Anmeldungen für die 1. Klassen vor. Es werden daher wieder drei erste Klassen gebildet. Ein Ganztageszug kommt in diesem Jahr allerdings nicht zustande, da die erforderliche Mindestanzahl an Anmeldungen nicht erreicht wurde.
Entscheidungen des Gemeinderats
1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schwabhausen -Feststellungsbeschluss
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Schwabhausen hat in seiner Sitzung vom 10.04.2025 dem Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes unter Einarbeitung der beschlossenen Änderungen und Ergänzungen zugestimmt.
Der Gemeinderat fasste einstimmig den Feststellungsbeschluss.
Die Verwaltung wurde beauftragt, nach Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde, den Flächennutzungsplan mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung ortsüblich bekannt zu machen.
2. Beschlussfassung zur Erneuerung der Wasserleitung sowie Kanalbauarbeiten und Straßensanierung in der Erlenstr. in Schwabhausen
Am 17.03.2025 kam es innerhalb von 6 Stunden zu 2 Wasserrohrbrüchen an der Wasserleitung in der Erlenstraße.
Die Straße wurde dabei stark unterspült und vorerst nur im unbedingt notwendigen Umfang wiederhergestellt. Von Seiten der Verwaltung wird hier eine besondere Dringlichkeit zur Erneuerung der Wasserleitung gesehen, da mit weiteren Rohrbrüchen zu rechnen ist.
Gleichzeitig sind Arbeiten am Kanal im Bereich Erlenstr.-Ludwig-Thoma Str. angedacht. Im Zuge der Kanalbefahrung 2018 wurden hier Schäden festgestellt, die nur in offener Bauweise ausgeführt werden können. Zudem wird die Erneuerung/Sanierung der Straße inklusive der Gehwege mit ausgeführt werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig diese Maßnahme im Haushaltsjahr 2025/2026 durchzuführen.
3. Anfrage zur Errichtung eines Großbatteriespeichers im Gemeindegebiet Schwabhausen, Nähe Umspannwerk Oberbachern und Vorstellung durch die Projektentwicklungsgesellschaft S&T Bürgerenergie Planungs-GmbH
Die S&T Bürgerenergie Planungs-GmbH beabsichtigt auf dem Gemeindegebiet, östlich von Puchschlagen, in der Nähe zum Umspannwerks Oberbachern, eine Großbatteriespeicher-anlage zu errichten. Das angedachte Konzept wurde dem Gemeinderat Schwabhausen vorgestellt.
Eckdaten:
• Errichtung eines Großbatteriespeichers
• Leistung etwa 110 MW
• Kapazität etwa 440 MWh, um die Leistung für 4 Stunden zu
erbringen
• Anschluss direkt an die 110 kV-Leitungen des UW Oberbachern
In das Bayernwerk Verteilnetz
• Netzanschlussanfrage bei Bayernwerk wurde bereits gestellt
• Bauplanungsrechtliche Ausweisung ist erforderlich
• Investitionskosten: ca. 120 Mio. €
Der Gemeinderat hat die Ausführungen des Geschäftsführers der S & T Bürgerenergie Planungs GmbH, Herr Sing, zur Kenntnis genommen und anschließend in der nicht öffentlichen Sitzung das Projekt ausführlich diskutiert.
Für eventuelle Rückfragen zu den aufgeführten Themen stehen die Gemeinderäte der L0
Gerhard Geserer, Daniel Haagen und Alfons Hauke gerne zur Verfügung.

Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 17.12.2024

An der Gemeinderatssitzung nahmen alle drei Gemeinderatsmitglieder der LO teil.

Informationen des Bürgermeisters

  1. Einladung zum Neujahrsanschießen 2025 der Böllerschützen Arnbach am 01.01.2025 um 15.00 Uhr am Sportplatz des TSV Arnbach.
  2. Einladung zum Vortrag „Erfolgreiche Umnutzung alter Wirtschaftsgebäude“ am 09.01.2025 um 19:30 Uhr im Gasthaus Göttler, Rumeltshausen. Die Anmeldung ist bis spätestens 02.01.2025 unter www.bildung-beratung-bayern.de möglich.
  3. Ab dem 16.12.2024 startet der Fahrplanwechsel des MVV. Die neue Linie 704 verkehrt dann von Dachau über Schwabhausen, Erdweg, Altomünster bis nach Aichach, somit entsteht eine regelmäßige Verbindung zwischen den Landkreisen Dachau und Aichach. Zeitgleich findet die Integration der Schwabhausener Schülerbeförderung in den MVV-Fahrplan statt. Auf der Homepage des MVV kann man unter „Fahrplanauskunft“ die Fahrten der Schulbusse in Echtzeit verfolgen.

Entscheidungen des Gemeinderats

  1. Vorlage des Prüfungsberichtes der örtlichen Rechnungsprüfung 2023Aufgrund der Beanstandungen des Rechnungsprüfungsausschusses unter Federführung von Frau Tanja Kreis wurden Kostenerstattungen für Schüler mit ausländerrechtlichem Status geltend gemacht. Der Aufwandsträger (Gemeinde Schwabhausen) kann nach Art. 10 Abs. 1 Satz 1 i.V. mit Abs. 2 und 3 BaySchFG für jeden Gastschüler einen Gastschulbeitrag verlangen.

    Die Gastschulbeitragspauschale beträgt nach Art. 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BaySchFG bei Grundschulen seit 01.01.2021 1.475 € pro Schüler, so dass der Gemeinde insgesamt 13.275 € erstattet wurden.

    Zudem regte der RPA an, die Abrechnungen der GEZ-Beiträge, die noch auf Grundlagen aus 2013 beruhen, zu überprüfen. Auch hier kann mit Einsparungen für den Gemeindehaushalt gerechnet werden.

    Der Gemeinderat Schwabhausen erteilte einstimmig gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung zur Jahresrechnung 2023.

  2. Beratung und Beschlussfassung über die Konkretisierung der Kriterien für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im GemeindegebietDer Gemeinderat hatte am 31.05.2023 u.a. beschlossen, höchstens 1,5% der Gemeindefläche für den Bau von Freiflächen-PV-Anlagen zuzulassen. Dies entspricht einer Fläche von ca. 45 ha.

    Da jedoch die Errichtung von Agri-PV-Anlagen in Hofnähe von Landwirten bis zu einer Fläche von 2,5 ha privilegiert sind, können diese Anlagen ohne Zustimmung der Gemeinde jederzeit gebaut werden und dadurch die vom Gemeinderat gesetzte Grenze von 45 ha sprengen. Auf den Flächen von Agri-PV-Anlagen wird neben der Erzeugung von Strom auch immer noch Landwirtschaft betrieben, so dass eine volle Anrechnung dieser Anlagen auf die 45 ha eine Gleichstellung zu jeder anderen konventionellen Freiflächen-PV-Anlage darstellen würde.

    Deshalb wurde vom Gemeinderat bei 5 Gegenstimmen beschlossen, für Agri-PV-Anlagen einen Faktor von 0,5 (1,25 ha bei tatsächlichen 2,5 ha) zur Anrechnung anzuwenden.

  3. Bestellung eines stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr OberrothAm 27.11.2024 wurde auf der Jahreshauptversammlung die außerordentliche Neuwahl des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Oberroth durchgeführt. Zu seinem stellvertretenden Kommandanten wurde Florian Fleischhauer gewählt. Er tritt die Nachfolge von Markus Vogl an. Erster Kommandant ist weiterhin Thomas Plößl.

    Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG wurde Florian Fleischhauer einstimmig zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Oberroth bestellt.

Für eventuelle Rückfragen zu den aufgeführten Themen stehen die Gemeinderäte der LO Gerhard Geserer, Daniel Haagen und Alfons Hauke gerne zur Verfügung.

Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 19.11.2024

An der Gemeinderatssitzung nahmen alle drei Gemeinderatsmitglieder der LO teil.
Informationen des Bürgermeisters
1. Am 21.11.2024 um 19.00 Uhr findet eine Online-Bürgerzeit zum Thema Hochwasser und Starkregen 2024 statt. Der Zugangs-Link zum Meeting ist auf der Homepage der
Gemeinde Schwabhausen veröffentlicht.
2. In der Zeit vom 18.11.2024 – 06.12.2024 läuft die erneute Auslegung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schwabhausen. Die Unterlagen sind auf der
Homepage der Gemeinde Schwabhausen veröffentlicht und können in der
Gemeindeverwaltung zu den Öffnungszeiten eingesehen werden. Stellungnahmen
können nur zu den geänderten Punkten abgegeben werden.
3. Am 23.02.2025 findet voraussichtlich die nächste Bundestagswahl statt. Wahlhelfer
werden noch gesucht. Bei Interesse bitte im Bürgerbüro melden.
4. Am 30.11.2024 findet der. 30. traditionelle Schwabhauser Christkindlmarkt statt. Der
Markt verläuft über die Ludwig-Thoma-Straße und am Marktplatz. Beginn ist um 13:45
Uhr durch das Anschießen der Böllerschützen.
Beschlüsse des Gemeinderats
1. Bebauungsplan „Solarpark Lindach-Kappelhof“
Für die Grundstücke Flur-Nr. 671, 672, 673, 674, 675, 676 (Teilfläche),661/1 (Teilfläche) und 687 (Teilfläche), der Gemarkung Oberroth wurde ein vorhabenbezogener Bebauungsplan und Erschließungsplan gemäß § 2 Abs. 1 und § 12 Abs. 2 BauGB eingeleitet.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO als sonstiges Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage festgesetzt.
Damit machte der Gemeinderat einstimmig den Weg frei auf einer insgesamt 21 ha großen Fläche (incl. Ausgleichsflächen) eine Photovoltaikanlage zu planen und zu errichten
Eckdaten der Anlage:
Nutzbare Fläche ca.21 ha
Modulfläche ca.19 ha
Nennleistung ca.22 MWp
Stromertrag ca.25 MWh pro Jahr
CO2-Einsparung ca.12.000 t pro Jahr
Versorgte Haushalte ca.7.200 pro Jahr
Wer weitere Informationen zu einer Bürgerbeteiligung erfahren will, kann sich gerne an die LO wenden.
2. Erlass einer Hebesatzsatzung ab 01.01.2025
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 10. April 2018 entschieden, dass die alten Berechnungsgrundlagen der Grundsteuer verfassungswidrig sind. Daraufhin wurde ein neues Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts erlassen, so dass spätestens bis zum 01.01.2025 die Grundsteuer aufgrund der neuen Messbeträge festgesetzt werden muss.
Die Gemeinde Schwabhausen hatte seit 2016 einen unveränderten Hebesatz von 350%.
Dieser Hebesatz wurde durch den Gemeinderat sowohl bei der Grundsteuer A
(Landwirtschaft) als auch bei der Grundsteuer B auf 450% erhöht.
Dies entspricht einer Steigerung um 28 %.
Die Erhöhung war u.a. notwendig, um freiwillige Leistungen der Gemeinde
(Kinderbetreuung; Unterstützung der Vereine usw.) den Bürgern weiterhin anbieten zu können.
Für eventuelle Rückfragen zu den aufgeführten Themen stehen die Gemeinderäte der L0 Gerhard Geserer, Daniel Haagen und Alfons Hauke gerne zur Verfügung.

Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 23.09.2024

An der Gemeinderatssitzung nahmen alle drei Gemeinderatsmitglieder der LO teil.

 

Informationen des Bürgermeisters

 

  1. Bürgerfest

 

Zum Bürgerfest wurden 600 Seniorengutscheine an Senioren ab 75 Jahre verschickt. Von diesen wurden 211 eingelöst.

 

  1. Einschulung

 

In diesem Schuljahr wurden insgesamt 54 Kinder eingeschult, die sich auf zwei Klassen aufteilen.

 

  1. Bürgerversammlung Oberroth:

 

Am 30.09.2024 um 19 Uhr 30 im Gasthaus Haagen

 

Zudem wird es erstmals am 16.10.2024 eine rollende Bürgerversammlung speziell für Senioren geben.

Interessenten können sich ab 30.09.2024 telefonisch unter 08138/932511 oder persönlich im Rathaus anmelden.

Ein Bus wird von 14 Uhr bis 16 Uhr vom Rathaus weg auf eine Besichtigungstour durch die Gemeinde fahren. Herr Bürgermeister Wolfgang Hörl wird entsprechende Erläuterungen im Bus zu den einzelnen Besichtigungspunkten geben.

 

Beschlüsse des Gemeinderats

  1. Übernahme einer Ausfallbürgschaft durch die Gemeinde Schwabhausen für den TSV Arnbach

 

Die Gemeinde Schwabhausen übernimmt für den TSV Arnbach, vorbehaltlich der

Genehmigung durch die Rechtsaufsicht, eine einfache Ausfallbürgschaft in Höhe von 40.000,00 € gegenüber der Sparkasse Dachau zur Absicherung eines Darlehens für die Errichtung einer Dach-Photovoltaik-Anlage auf dem Vereinsheim in Arnbach. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

 

 

  1. Sanierung der Laufstrecke und des Außenspielfeldes mit Weitsprunggrube

 

Der Gemeinderat Schwabhausen beschließt die dringend notwendige Sanierung der Laufstrecke und des Außenspielfeldes (Allwetterplatz) mit Weitsprunggrube am Sportgelände. Die Verwaltung wurde einstimmig beauftragt die entsprechenden Schritte einzuleiten.

 

 

Für eventuelle Rückfragen zu den aufgeführten Themen stehen die Gemeinderäte der L0 Gerhard Geserer, Daniel Haagen und Alfons Hauke gerne zur Verfügung.