An der Gemeinderatssitzung nahmen alle drei Gemeinderatsmitglieder der LO teil.
Informationen des Bürgermeisters
1. Für die Gemeinderatswahl am 08.03.2026 liegen aktuell folgende Zahlen vor: Von insgesamt 5.133 Wahlberechtigten haben bislang 2.149 Bürgerinnen und Bürger Briefwahl beantragt. Damit verbleiben 2.984 Wahlberechtigte, die voraussichtlich noch in den Wahllokalen abstimmen können. Die Beantragung der Briefwahl ist online noch bis Dienstag, 03.03.2026, 12:00 Uhr möglich. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 06.03.2026 15:00 Uhr, über den Briefkasten oder im Bürgerbüro abgegeben werden.
Entscheidungen des Gemeinderats
1. “Bauturbo” – rechtlicher Rahmen und Klarstellung der Zuständigkeiten nach der Geschäftsordnung
a) Bauanträge, welche die Voraussetzungen des § 246 e BauGB erfüllen und im Flächennutzungsplan nicht als Wohnbaufläche dargestellt sind, werden durch den Gemeinderat behandelt und entschieden.
b) Bauanträge, welche die Voraussetzungen des § 246 e BauGB erfüllen und im Außenbereich auf im Flächennutzungsplan gekennzeichneten Wohnbauflächen errichtet werden, werden im Gemeinderat behandelt und entschieden.
c) Bauanträge, welche die Voraussetzungen des § 246 e BauGB erfüllen und die Befreiungsmöglichkeiten des § 31 Abs. 3 BauGB nutzen wollen, werden im den Bau- und Umweltausschuss behandelt und entschieden.
d) Bauanträge, welche die Befreiungsmöglichkeiten des § 34 Abs. 3 b BauGB (Innenbereich) nutzen wollen, werden im Bau- und Umweltausschuss behandelt und entschieden.
Die Änderung der Geschäftsordnung wurde schließlich einstimmig vom Gemeinderat beschlossen, nachdem das Gremium sich von einem Vereinfachungsvorschlag des Fraktionsvorsitzenden der LO nicht überzeugen ließ.
2. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Sondergebiet Control Center” und „Erschließungs- und Parkflächen für Gewerbe” in Stetten
Der Gemeinderat Schwabhausen beschloss einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Das Gebiet umfasst Flur-Nrn. 382 Tfl., 387 Tfl., 394 Tfl. und 394/1 Tfl. der Gemarkung Rumeltshausen sowie Flur-Nr. 705/1 Tfl. der Gemarkung Puchschlagen.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Erschließungs- und Parkflächen für Gewerbe” in Stetten.
Der Gemeinderat Schwabhausen beschloss dazu die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Das Gebiet umfasst Flur-Nrn. 377 Tfl., 377/1, 377/2 und 382 Tfl. der Gemarkung Rumeltshausen.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Sondergebiet Control Center”.
Die Erschließung wird über einen Erschließungsträger durchgeführt. Zur Übernahme der anfallenden Erschließungskosten soll ein Kostenerstattungsvertrag geschlossen werden.
3. Sonstiges
Daniel Haagen erkundigte sich nach dem wirtschaftlichen Handeln der Gemeinde Schwabhausen im Zusammenhang mit einer möglichen Ersatzbeschaffung eines Tanklöschfahrzeuges und einer eventuell notwendigen anlassbezogenen Aktualisierung des Feuerwehrbedarfsplanes wegen einer wesentlichen Änderung des Flächennutzungsplans im Gewerbegebiet Stetten.
Eine erschöpfende Antwort blieb hier die Gemeindeverwaltung schuldig. Daniel Haagen bleibt an der Sache dran, um die Gemeinde vor womöglich größeren finanziellen Schaden zu bewahren.
Gerhard Geserer erkundigte sich, wann denn mit den Bescheiden der Gemeinde aufgrund der Grundstückserhebungen zu rechnen ist. Laut Bürgermeister Wolfgang Hörl werden die entsprechenden Bescheide in den nächsten vier Wochen versendet.
Für eventuelle Rückfragen zu den aufgeführten Themen stehen die Gemeinderäte der LO zur Verfügung.
Gerhard Geserer, Daniel Haagen und Alfons Hauke

