Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 25.01.2022


An der Gemeinderatssitzung vom 25.01.2022 nahmen alle drei Gemeinderatsmitglieder der LO teil.
Informationen des Bürgermeisters

  1. Raumordnungsverfahren „Ersatzbau 380/220-kV-Leitung Oberbachern-Ottenhofen
    Dieses Verfahren ist jetzt abgeschlossen. Die Einwendungen der Gemeinde Schwabhausen, dass zur bestehenden Bebauung in Stetten grundsätzlich ein Mindestabstand von 400 Metern einzuhalten und wo dies nicht möglich ist zumindest ein verbesserter Zustand herzustellen ist, wurde entsprechend in das abgeschlossene Verfahren aufgenommen.
    Beschlüsse des Gemeinderats
  2. Umsetzung des Rechtsanspruchs für Grundschulkinder auf Ganztagesbetreuung ab 2026
    In den kommenden zwei Schuljahren könnte die Bildung einer gebundenen Ganztagesklasse aufgrund des Klassenmehrungsverbots und geringer Schülerzahlen gefährdet sein. Um die Betreuung von Schulkindern am Nachmittag trotzdem gewährleisten zu können, wurde in der Sitzung am 02.12.2021 die Möglichkeit diskutiert, das System auf einen offenen Ganztageszug umzustellen.
    Gespräche mit der Schulleitung ergaben, dass unter Beibehaltung des jetzigen Systems die Einrichtung einer verlängerten Mittagsbetreuung möglich wäre. Diese würde die nachschulische Betreuung bis 15.30 Uhr übernehmen, wenn im kommenden Schuljahr die Bildung einer Ganztagesklasse nicht möglich sein sollte. Der Gemeinderat hat sich einstimmig für die Beibehaltung von gebundenem Ganztageszug, Hort, einfacher Mittagsbetreuung und Ferienbetreuung ausgesprochen. Das Betreuungs-angebot soll um den Baustein „verlängerte Mittagsbetreuung“ erweitert werden. Hierzu wurde der 1. Bürgermeister ermächtigt, mit dem Träger Kinderschutz München zu verhandeln.
    Die im gebundenen Ganztageszug gewährleistete Betreuung der Kinder durch die Lehrer stellt eine besondere Qualität dar und gab unter anderem den Ausschlag für die Beibehaltung des bisherigen Systems.
  3. Abwasserbeseitigung Arnbach
    In der Sitzung wurden dem Gemeinderat durch das Ingenieurbüro Mayr aus Aichach die Schäden an den Schmutzwasser- und Regenwasserkanälen mittels Bildern von entsprechenden Kamerafahrten aufgezeigt und die Sanierungsvorschläge mit Kostenberechnung erläutert. Die Kanäle in Arnbach weisen teilweise erhebliche Mängel auf, die sogar zu Absenkungen von Straßen und somit zur Gefährdung des Straßenverkehrs führen können. Der Gemeinderat beschloss daher einstimmig die Sanierung der Kanäle und Schächte durchzuführen und beauftragte die Verwaltung zu einer entsprechenden Ausschreibung.
  4. Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens, Einbeziehung einer Teilfläche in die rechtskräftige Ortsabrundungssatzung und den Innenbereich zur Bebauung mit einem Doppelhaus und Garagen in der Gemarkung Rumeltshausen
    Der Gemeinderat Schwabhausen stimmte der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für den Grundstücksteil von Flur-Nr. 434 der Gemarkung Rumeltshausen bei 3 Gegenstimmen nicht zu.
    Begründung:
    Die vorgenannte Grundstücksfläche befindet sich im Außenbereich. Zur Realisierung einer Bebauung wäre ein Bauleitplanverfahren erforderlich. Hierbei müssten die öffentlichen Belange (insbesondere auf Natur- und Immissionsschutz) geprüft werden. Eine Erweiterung des Umgriffs der Ortsabrundungssatzung ist nicht ausreichend. Diese entspricht auch der Sichtweise der Baugenehmigungsbehörde im LRA. In diesem Bereich ist eine städtebauliche Entwicklung zusammen mit den angrenzenden Flächen anzustreben. Ein nur für diese Teilfläche isoliert aufzustellender Bebauungsplan wäre anliegenden Grundstückseigentümern gegenüber nicht gerechtfertigt. Der „Grundsatzbeschluss der Gemeinde Schwabhausen zur Wohnbaulandentwicklung“ ist anzuwenden. Eine isolierte Einzelfallplanung –wie beantragt- wurde auch von der Baugenehmigungsbehörde als städte-baulich nicht zielführend bewertet.
  5. Vorlage des Prüfungsberichtes der örtlichen Rechnungsprüfung 2020
    Der Verwaltung wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss eine einwandfreie Kassenführung bestätigt. Frau Tanja Kreis als Vorsitzende dieses Ausschusses gab der Verwaltung jedoch einige Anregungen und Empfehlungen mit auf den Weg, die die Abläufe im Kassenwesen noch verbessern könnten.
    Zudem erteilte der Gemeinderat Schwabhausen t gemäß Art. 102 Abs. 3 GO einstimmig die Entlastung zur Jahresrechnung 2020.
  6. Beschlussfassung zum Haushalt 2022
    Der Haushaltsentwurf wurde in der Finanzausschusssitzung vom 12.01.2022 vorberaten und dem Gemeinderat empfohlen. Vom Gemeinderat wurden folgende Beschlüsse einstimmig getroffen:
    Beschluss zum Verwaltungshaushalt: Der Gemeinderat Schwabhausen stimmt dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf für den Verwaltungshaushalt 2022 mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 16.281.500,00 € zu.
    Beschluss zum Vermögenshaushalt: Der Gemeinderat Schwabhausen stimmt dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf für den Vermögenshaushalt 2022 mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 8.193.700,00 € zu.
    Beschluss zum Stellenplan: Der Gemeinderat Schwabhausen stimmt dem vorliegenden Stellenplan zu.
    Beschluss zur Finanzplanung mit Investitionsplan: Der Gemeinderat Schwabhausen stimmt der vorliegenden Finanzplanung mit Investitionsplan zu.
    Hier gab es eine Gegenstimme durch Daniel Haagen von der LO.
    Beschluss zur Haushaltssatzung samt Anlagen:
    Der Gemeinderat Schwabhausen beschließt die Haushaltssatzung samt Anlagen und erlässt für das Jahr 2022 aufgrund der Artikel 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) folgende Haushaltssatzung:
    Haushaltssatzung der Gemeinde Schwabhausen, Landkreis Dachau für das Haushaltsjahr 2022 Auf Grund der Artikel 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Schwabhausen folgende Haushaltssatzung: § 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit fest- gesetzt. Er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 16.281.500,00 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.193.700,00 € ab. § 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 3.502.800,00 € vorgesehen. § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2022 auf 9.160.500,00 € festgesetzt. § 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 350 v. H. b) für die Grundstücke (B) 350 v. H. 2. Gewerbesteuer 350 v. H. § 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000,00 Euro festgesetzt. § 6 Diese Satzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft
    Für eventuelle Rückfragen zu den aufgeführten Themen stehen die Gemeinderäte der L0 Gerhard Geserer, Daniel Haagen und Alfons Hauke gerne zur Verfügung.