Bericht über dieGemeinderatssitzung vom 23.11.2021

An der Gemeinderatssitzung vom 23.11.2021 nahmen alle drei Gemeinderatsmitglieder der LO teil.

In der Gemeinderatssitzung war das zentrale Thema die Neukalkulation der Benutzungsgebühren 2022 bis 2025 für die öffentliche Bestattungseinrichtung und die Neukalkulation der Herstellungsbeiträge und der Benutzungsgebühren 2022 bis 2025 für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Schwabhausen

Informationen des Bürgermeisters

Fotokalender der Gemeinde Schwabhausen
Der Gemeindekalender für das Jahr 2022, dessen Einnahmen dem Sozialfonds
zugutekommen, ist ab sofort über einen Fensterverkauf im Rathaus erhältlich. Da
aufgrund der hohen Corona Infektionszahlen das Bürgerbüro und das Rathaus wieder
geschlossen ist, gibt es einen Fensterverkauf jeden Donnerstag von 16 bis 18 Uhr am Hintereingang des Rathauses in Richtung Marktplatz. Die Kosten für einen Kalender liegen bei 12 Euro.

Beschlüsse des Gemeinderats

  1. Neukalkulation der Herstellungsbeiträge und der Benutzungsgebühren 2022 bis 2025 für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Schwabhausen

Die Abwasserbeseitigung ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Zur Finanzierung der
Versorgungsanlage stehen Beiträge und Benutzungsgebühren zur Verfügung. Die Abgabensätze werden durch eine regelmäßige Kalkulation ermittelt.
Die Abwasserbeseitigung zählt zu den sogenannten „kostenrechnenden Einrichtungen“. Zu dieser Einrichtung gehören u. a. die Anlagen (z. B. Regenrückhaltebecken) und das gesamte gemeindliche Kanalleitungsnetz zur Abwasserentsorgung.
Nachdem der derzeitige Kalkulationszeitraum (2017 bis 2021) zum Ende dieses Jahres ausläuft, ist so rechtzeitig eine neue Gebührenkalkulation zu erstellen.
Gebühren fallen für die tatsächliche Inanspruchnahme der Entwässerungseinrichtung an, also für die Beseitigung von Abwasser. Zu den umlagefähigen Kosten gehören neben laufenden Beträgen für den Betrieb wie z. B. Personal, Strom und Reparaturen auch die Kapitalkosten (kalk. Abschreibung und Verzinsung).

  1. neue Gebührensätze:

                                                      neuer Satz               bisheriger Satz
je m³ Schmutzwasser                        2,95 €                              2,27 €
je m² Niederschlagswasser               1,34 €                              0,56 €



b) neue Beiträge
Herstellungsbeiträge fallen für die mögliche Inanspruchnahme der Abwasserbeseitigungs-
Infrastruktur an. Grundstückseigentümer müssen diese Beiträge entrichten, wenn ihr Grundstück erstmals an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen wird oder wenn bei einem bereits bebauten Grundstück eine Geschossflächenerweiterung erfolgt. Nicht betroffen sind hiervon alle bereits veranlagten Grundstücke.

                                                    neuer Satz                bisheriger Satz

Ersterhebung
je m² Grundstücksfläche                   3,01 €                                 2,28 €
je m² Geschossfläche                      15,73 €                              12,74 €


Der Gemeinderat Schwabhausen hat als neue Sätze für die Benutzungsgebühren 2,95 €
je m³ Schmutzwasser und 1,34 € je m² Niederschlagswasser für den Kalkulations-zeitraum 2022 bis 2025 mit zwei Gegenstimmen (eine Gegenstimme von Daniel Haagen) beschlossen.

Die o.a Kalkulation des Herstellungsbeitrages und der Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung wurde einstimmig als Satzung beschlossen.

  • Neukalkulation der Benutzungsgebühren 2022 bis 2025 für die öffentliche
    Bestattungseinrichtung

Die Friedhofsgebühren werden seit 2013 durch eine regelmäßige Kalkulation ermittelt. Die letzte Gebührenkalkulation fand 2017 für den Zeitraum von 2018 bis 2021 statt. Aufgrund der gesellschaftlichen Funktion der Friedhöfe sowie der demografischen Veränderungen in der Bevölkerung und unter Berücksichtigung des Belegungsverhältnisses zwischen gemeindlichen und kirchlichen Ruhestätten kann mit einer anteiligen Kostendeckung
den besonderen Umständen Rechnung getragen werden. Die Kommune sieht sich verpflichtet einen großen Zuschuss für die Friedhofsunterhaltung beizusteuern. kann Es wird deshalb ein prozentualer Kostendeckungsgrad festgelegt werden, der auf alle Gebührensätze gleich angewandt wird, damit sich das errechnete Kostenverhältnis in der Gebühr wiederspiegelt.

Der Gemeinderat Schwabhausen nimmt die vorliegende Neukalkulation der
Benutzungsgebühren vorläufig zur Kenntnis und wird in der nächsten Sitzung über die Beteiligungsquote der Gemeinde an den gesamten Kosten entscheiden.

Für eventuelle Rückfragen zu den aufgeführten Themen stehen die Gemeinderäte der L0 Gerhard Geserer, Daniel Haagen und Alfons Hauke gerne zur Verfügung.