Bauausschusssitzung am 08.06.2021

An der Bauausschusssitzung des Gemeinderats nahm für die LO Alfons Hauke teil.

Folgende Beschlüsse wurden zu den aufgerufenen Tagesordnungspunkten gefasst:

1. Flur-Nr. 1013, Gemarkung Arnbach, Niederrother Str. 15a BV: Neubau eines Wohnhauses und einer Garage

Dem Bauantrag konnte seitens der Gemeinde nicht entsprochen werden, da sich das zu errichtende Wohnhaus im Außenbereich befindet. Baurechtlich ist die Errichtung von Wohnhäusern im Außenbereich nicht zulässig. Zudem widerspricht das Vorhaben in diesem Bereich dem bestehenden Flächen-nutzungsplan, der hier eine Ortsrandeingrünung und eine Grünfläche ausweist.

Die Abstimmung gegen das Bauvorhaben erfolgte einstimmig.

2. Flur-Nr. 75/0, Gemarkung Oberroth, Friedberger Str. 12 a BV: Neubau Einfamilienhaus mit Garagengebäude

Alfons Hauke hob die geglückte Planung des Bauvorhabens hervor und gab dem Bauausschuss die Empfehlung dem Bauantrag zuzustimmen.                  Dem Bauantrag wurde einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt.         

3. Flur-Nr. 2/1, Gemarkung Schwabhausen, Frühlingstr. 4 BV: Anbau und Aufstockung bei bestehendem Wohngebäude

Dem wurde das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt

4. Flur-Nr. 104/0, Gemarkung Puchschlagen, Nähe Machtensteiner Str. 11 BV: Erweiterung des best. Milchviehstalles und Neubau eines Güllebehälters

 Der Antragsteller begründet sein Vorhaben folgendermaßen:

– Zusammenführung der Tierhaltung an einen Standort

– Arbeitsentlastung

– Gezielterer Wirtschaftsdüngereinsatz in den Kulturpflanzen

– Erreichen eines sehr hohen Tierschutzstandards

Dem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen einstimmig unter der Maßgabe erteilt, dass eine Privilegierung vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorliegen muss.

Ob eine Privilegierung vorliegt, muss durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten festgestellt werden.

Der beigelegte verfahrensfreie Abbruch des bestehenden landwirt-schaftlichen Gebäudes ist vor der Errichtung der Milchviehstall-erweiterung durchzuführen

4. Flur-Nr. 432/21, Gemarkung Rumeltshausen, Auf der Ebene 7 BV: Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage

Der Antragsteller beantragte folgende Befreiungen vom gültigen Bebauungsplan:

-Überschreitung der max. Breite der Zwerchgiebel (zulässig: 1/3 der   Dachlänge)= (3,20 m statt zulässig 2,69 m)

-Garage außerhalb des Garagenbauraums

-Überschreitung der Baugrenze des Wohnhauses im Norden um 0,70 m

-Dachneigung der Garage 35 ° statt zulässig „wie Wohngebäude“

 Dem Bauantrag Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage wurde das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt. Ebenfalls einstimmig wurden die beantragten Befreiungen genehmigt.

5. Flur-Nr. 409, Gemarkung Kreuzholzhausen, Nähe Ortsstraße BV: Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle

Der Antragsteller begründet sein Vorhaben folgendermaßen:

-Er benötigt diese Halle als Lagerplatz für Heu, Hackschnitzel, Getreide und Maschinen

-Um seine Anhängerzüge schnell unterbringen zu können.

-Aktuell hat der Antragsteller sein Getreide beim Landhändler eingelagert oder zur Ernte verkauft. Der Großteil soll nun wieder selbst eingelagert werden, um flexibler auf Preisentwicklung und unterschiedliche Abnehmer reagieren zu können.

Seitens des Herrn Bürgermeisters Hörl wurde darauf hingewiesen, dass der Antragsteller bereits 2 Hallen (Halle 1: 300 m² / Halle 2: 200 m²) auf der Flur-Nr. 409, Gemarkung Kreuzholzhausen vermietet. Grundsätzlich ist von der Gemeinde darauf zu achten, dass über die Privilegierung von landwirtschaftlichen Bauvorhaben im Außenbereich keine „landwirtschaftlich geprägten Gewerbegebiete“ entstehen“. Die Entscheidung, ob und in welchem Maße Hallen im Außenbereich notwendig und zulässig sind, obliegt jedoch letztendlich dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Zusätzlich wurde darauf hingewiesen, dass die geplante Zufahrt ist noch innerhalb des Ortsschilds zu errichten ist.

Alfons Hauke kritisierte die Lage der geplanten Zufahrt mit dem Hinweis, dass zu einer jetzt schon bestehenden Gefahrenquelle noch eine zusätzliche Gefahrenquelle hinzukommt, denn die Kurve aus Machtenstein heraus Richtung Oberroth ist nicht einsehbar und deshalb für alle Verkehrsteilnehmer eine gefährliche Stelle. Sollte kurz nach der Kurve die Ausfahrt von der geplanten Halle errichtet werden, steht zu befürchten, dass aufgrund des höheren Verkehrsaufkommens mit schweren Maschinen die Verkehrssicherheit erheblich eingeschränkt wird.

Dem Bauantrag wurde schließlich das gemeindliche Einvernehmen gegen die Stimme von Alfons Hauke unter der Maßgabe erteilt, dass eine Privilegierung vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorliegen muss. Ob eine Privilegierung vorliegt, muss durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten festgestellt werden.

6. Sonstiges

Flur-Nr. 1/0, Gemarkung Puchschlagen, Rothfeldstr. 21 BV: Neubau eines Legehennenstalles – 4.000 Stück

Der Bauantrag wurde vom Antragsteller zurückgezogen.

Für eventuelle Rückfragen zu den aufgeführten Themen stehen die Gemeinderäte der L0 Gerhard Geserer, Daniel Haagen und Alfons Hauke gerne zur Verfügung.