Bericht über die Bauausschusssitzung am 27.04.2021

An der Bauausschusssitzung des Gemeinderats nahm für die LO Alfons Hauke teil.

Folgende Beschlüsse wurden zu den aufgerufenen Tagesordnungspunkten gefasst:

1. Gemarkung Kreuzholzhausen , FlurNr.419/2

Es handelte sich um eine formlose Anfrage an den Bauausschuss zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 419/2 der Gemarkung Kreuzholzhausen. Es wurden zwei Varianten für die Bebauung vorgestellt:

Bei der ersten Variante sind die FlurNr. 419 und die FlurNr.419/2 von der Bebauung betroffen und bei der zweiten Variante nur die FlurNr. 419.

Nach ausführlichen Diskussionen standen der ersten Variante 5 Bauausschuss-mitglieder positiv und 4 Bauausschussmitglieder negativ gegenüber. Der zweiten Variante standen alle Ausschussmitglieder positiv gegenüber.

Eine endgültige Entscheidung über einen tatsächlichen Bauantrag wird zu gegebener Zeit im Bauausschuss getroffen werden.

2. Dem Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Stellplätzen auf der FlurNr. 33/1 in Schwabhausen wurde einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

3. Dem Antrag auf Abbruch und Neuerrichtung des Daches mit Dachgeschossausbau sowie Abbruch und Neuerrichtung des Wintergartens in Arnbach, FlurNr. 1125/1 wurde nach der Feststellung der Zulässigkeit des Bauvorhabens gem. § 35 Abs.4 Nr 5 BauGB einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

4. Dem Antrag auf Neubau eines Legehennenstalles für 4.800 Legehennen in der Gemarkung Puchschlagen, FlurNr.720 wurde nach eingehender Beratung einstimmig das gemeindliche Einvernehmen unter der Maßgabe erteilt, dass eine Privilegierung vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorliegen muss. Insbesondere sind die Fachstellen für Immissionsschutz und Naturschutz am Verfahren zu beteiligen.

5. Dem Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Einliegerwohnung in der Gemarkung Puchschlagen, FlurNr. 327/3 wurde einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

6. Dem Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage in der Gemarkung Kreuzholzhausen, FlurNr. 427 wurde einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

7. Dem Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagengebäude in Puchschlagen, FlurNr. 1/0 wurde das gemeindliche Einvernehmen mit 7 : 2 Stimmen nicht erteilt.

Nach eingehender Beratung kamen die Ausschussmitglieder zu dem Schluss, dass durch die geplante Erweiterung eines Milchviehstalles und gleichzeitiger Planung eines Legehennenstalles für 4.000 Legehennen  auf dem gleichen Flurstück große Bedenken hinsichtlich der zu erwartenden Immissionen bestehen.

Um jedoch das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau des Einfamilienhauses erteilen zu können, muss vorher ein Immissionsgutachten mit einer entsprechenden Stellungnahme des Landratsamts vorliegen. Falls aufgrund des Immissionsgutachtens und der entsprechenden Stellungnahme des Landratsamtes keine Bedenken gegen den geplanten Bau des Legehennenstalles bestehen, wird das Landratsamt Dachau das gemeindliche Einvernehmen ersetzen und somit letztendlich den Bau des Einfamilienhauses genehmigen.