Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 19.12.2023

 

An der Gemeinderatssitzung nahmen alle drei Gemeinderatsmitglieder der LO teil.

Informationen des Bürgermeisters

  1. Spende fürs Repair Café

Das Helios Amper-Klinikum Dachau fördert mit der Aktion „Herzenssache“ soziale Engagements ihrer Beschäftigten. Frau Stefanie Nottensteiner, Sekretariat Neurochirurgie, hat sich mit einer Spende von 1.000 € für unsere Gemeinde eingesetzt.

  1. Ankündigung der TenneT TSO GmbH :

Die Untersuchungskampagne zu bodenkundlichen und geotechnischen Vorarbeiten zum Ersatzneubau der 380-kV- Leitung Oberbachern-Ottenhofen beginnt am 08.01.2024 und endet voraussichtlich am 15.03.2024.

Die Unterlagen hierzu können in der Gemeinde Schwabhausen oder auf der Homepage der Gemeinde Schwabhausen eingesehen werden

Entscheidungen des Gemeinderats

1.Allgemeine Informationen zur Beförderung der Grundschulkinder Schwabhausen ab dem Schuljahr 2024/25

Mit Beschluss vom 25.10.2022 stimmte der Gemeinderat der Integration der Schülerbeförderung in den MVV- Regionalbusverkehr (ÖNPV) ab dem Schuljahr 2024/25 zu. Das bedeutet für Oberroth einerseits eine bessere Anbindung an den ÖPNV, andererseits aber den Wegfall der bisherigen Schülerbeförderung mit den Kleinbussen. Kinder, deren Schulweg weniger als 2 km von der Wohnung bis zur Schule beträgt, haben keinen Beförderungsanspruch. Deshalb müssen bei Inanspruchnahme des Schulbusses die Kosten selbst getragen werden. (365 € pro Jahr)

Im Einzelnen gelten folgende gesetzliche Regelungen:

  1. Schulweg:

ist grundsätzlich die tägliche regelmäßige, zumutbare kürzeste Wegstrecke zu Fuß zwischen Wohnort und Schulanlage; hierzu zählen auch Wander-, Geh- und Radwege. Schulweg ist nicht automatisch die Strecke, die mit dem ÖPNV oder anderen Verkehrsmitteln zurückgelegt wird. Gemessen wird vom Betreten öffentlichen Verkehrsgrundes vom Wohnhaus kommend bis zum frühestmöglichen Betreten des Schulgeländes.

  1. b) Wohnort:

Ort, von dem der Schüler regelmäßig und nicht nur ausnahmsweise die Schule tatsächlich besucht.

  1. c) Angemessene Schulweglänge: 2 km für Grundschulkinder. Die Zurücklegung des Schulwegs bis zu dieser Länge zu Fuß wird für ein gesundes Kind als zumutbar erachtet

 

  1. d) Besonders gefährliche und besonders beschwerliche Schulwege:

diese Ausnahmeregelung zielt nicht darauf ab Schülerinnen und Schüler vor jeder Gefahr und Unbequemlichkeit auf dem Schulweg zu schützen, sondern nur im allgemeinen Vergleich besonders hohe Gefahren und besonders hohe Beschwerlichkeit des Schulweges abzuwenden. Die Ausnahmeregelung ist eng auszulegen.

             Besonders beschwerlich:

ist der Schulweg durch unübersichtliches und unwegsames Gelände. Beschwerlichkeit: verschneiter Weg, schwere Schultasche

 Besonders gefährlich:

ist ein Schulweg im Allgemeinen dann, „wenn überwiegend eine verkehrsreiche Straße ohne Gehweg oder begehbaren Randstreifen benützt oder eine verkehrsreiche Straße ohne Sicherung durch Ampeln, Zebrastreifen oder sonstige Verkehrsregeln überquert werden muss“. Bei der heutigen Verkehrsbelastung sind die meisten Schulwege gefährlich. Nur im Ausnahmefall ist das Merkmal der besonderen Gefährlichkeit gegeben, dies in der Regel außerorts.

  1. e)  Beurteilung Verkehrssicherheit

erfolgt durch den Örtlichen Verkehrssicherheitsbeauftragten beim Landratsamt, dieser wird vom Aufgabenträger hinzugezogen.

Derzeitige Schülerbeförderungssituation in der Gemeinde Schwabhausen

Die Gemeinde erfüllt ihre Schülerbeförderungspflicht der Grundschulkinder (insgesamt 235) durch den Einsatz von 2 Kleinbussen (Fahrerinnen bei der Gemeinde angestellt), die Mitnutzung des Schulbusses zur Mittelschule Erdweg (über die Mitgliedschaft im Schulverband Erdweg) und die Auftragsvergabe an das Busunternehmen Schilcher.

Kinder mit Beförderungsanspruch

 Schwabhausen: 1 Kind

 Arnbach: 45 Kinder

 Oberroth: 37 Kinder (befördert werden 39 Kinder)

 Rumeltshausen: 12 Kinder

 Stetten: 11 Kinder

 Puchschlagen: 7 Kinder

 Machtenstein: 5 Kinder

 Edenholzhausen: 1 Kind

GESAMT: 119 Kinder fahren mit dem Bus.

114 Grundschulkinder gehen zu Fuß zur Schule.

Planung ab 2024/ 2025

Lt. Planung des MVV wird die Schülerbeförderung durch die Buslinie 791 erfolgen. Vereinzelt ist auch die Nutzung der Linie 704 möglich. Hier liegt die Haltestelle an der Grundschule aber nicht im Wendekreis der Schule, sondern an der Augsburger Straße.

Die Fahrt beginnt um 7 Uhr für die Kinder in Rumeltshausen über Stetten, Puchschlagen, Machtenstein, Lindach und Oberroth und endet um 7.21 Uhr an der Grundschule Schwabhausen.

Nach Schulschluss um 11.15 Uhr, 12.15 Uhr, 13 Uhr und 15.30 Uhr fährt der Bus jeweils 10 Minuten später von der Grundschule Schwabhausen ab und bringt die Kinder über Oberroth, Lindach, Machtenstein, Puchschlagen, Stetten, Rumeltshausen, Gewerbegebiet Schwabhausen, Arnbach und Rienshofen nach Edenholzhausen.

Verlässliche Schülerzahlen, insbesondere für den Ortsteil Oberroth können für das Schuljahr2024/25 noch nicht genannt werden, da die Schuleinschreibung erst im kommenden Frühjahrstattfindet.

Schulweglänge Oberroth/ Beurteilung der besonderen Gefährlichkeit

Es wurden die Wohnorte der derzeitigen Oberrother Grundschulkinder zugrunde gelegt. Aus Datenschutzgründen werden Name und Hausnummer nicht genannt. Gemessen wurde die Strecke vom Wohnort bis zur Fußgängerampel Augsburger Straße, dort Querung der Straße, Jahnstraße bis zum Betreten des Schulgeländes beim Fahrradhäusl.

Der Schulweg von 2 Kindern bleibt unter 2 km (siehe Auflistung). Die Bewertung der besonderen Gefährlichkeit des Schulwegs von Oberroth nach Schwabhausen fand durch die Verkehrsbehörde beim Landratsamt Dachau in Abstimmung mit der Polizeiinspektion Dachau statt. Es konnte keine besondere Gefährlichkeit festgestellt werden.

Kosten

Das MVV-Abo für Schülerinnen und Schüler kostet derzeit 365,00 € / Jahr. Bei der derzeitigen Beförderungspflicht für 119 Kinder entstehen der Gemeinde Kosten in Höhe von 43.435,00€. Davon werden durch Zuweisungen des Freistaats etwa 60% abgedeckt.

  1. Vorstellung der Inhalte und des Vorgehens zum Verbundprojekt kommunale Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung umfasst die systematische Analyse der Wärmeversorgung in einer Gemeinde und die Entwicklung von Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Dekarbonisierung des Wärmeenergiesektors. Sie ist eine Hilfestellung, um die gesteckten Klimaziele zu erreichen. Die zentralen Resultate der kommunalen Wärmeplanung beinhalten eine kartografische Darstellung von Vorranggebieten für Wärmenetze, einschließlich einer Analyse des Potenzials.

Die kommunale Wärmeplanung wird zwar von externen Dienstleistern erarbeitet, aber die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger ist entscheidend. Dieser partizipative Ansatz ermöglicht es, die Pläne an die tatsächlichen Bedürfnisse der Gemeinde anzupassen und eine breite Unterstützung für die Umsetzung zu gewinnen.

Gemäß zukünftigen gesetzlichen Verpflichtungen wird jede Gemeinde dazu angehalten sein eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen.

Der Gemeinderat Schwabhausen nahm die vorgestellte Vorgehensweise zur Kenntnis und sprach sich für eine Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung im Verbund mit verschiedenen Partnergemeinden unter der Federführung der Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn aus.

3.Wassergebührensatzung

Aufgrund der alle vier Jahre notwendigen Neukalkulation der Wassergebühren beschloss der Gemeinderat einstimmig folgende Gebühren und Beiträge ab 01.01.2024 für 2024 – 2027.

  1. Wasserpreis/cbm 2,46 €
  2. Herstellungsbeiträge 1,15 €/je qm Grundstücksfläche und
  3. Herstellungsbeiträge 9,80 €/je Geschossfläche
  4. Gebühr Wasserzähler ab 35 €
  5. Bauwasser 98 €/Wohnung-> jede weitere Wohnung 49 €

 

Für die Zukunft ist folgendes anzumerken:

Im neuen Wasserpreis sind bereits Kosten für den Wasserleitungsbau in Schwabhausen mit einkalkuliert. Jedoch sind nicht alle Kosten i.H.v 15 Mio. € in der bis 2027 gültigen Kalkulation enthalten, so dass bei der nächsten Kalkulation 2028 bis 2031 mit sogenannten Verbesserungsbeiträgen zu rechnen ist. Diese Verbesserungsbeiträge treffen ausschließlich die Grundstückseigentümer. Ohne Erhebung von Verbesserungsbeiträgen wäre die Finanzierung der neuen Wasserleitungen aus dem laufenden Verwaltungshaushalt heraus nicht möglich.

 

 

Die Liste Oberroth wünscht allen Bürgen und Bürgerinnen ein besinnliches und frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das neue Jahr!!!

 

 

 

 

 

Für eventuelle Rückfragen zu den aufgeführten Themen stehen die Gemeinderäte der L0 Gerhard Geserer, Daniel Haagen und Alfons Hauke gerne zur Verfügung.