Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 25.07.2023

An der Gemeinderatssitzung nahmen alle drei Gemeinderatsmitglieder der LO teil.

Informationen des Bürgermeisters

 

  1. Verabschiedung Schulhausmeister Siegfried Thuringer

Ende Juni fand im Rahmen des Sommerfestes der Grundschule die Verabschiedung von unserem langjährigen Hausmeister der Grundschule Schwabhausen, Siegfried Thuringer, statt. Herr Thuringer geht in seinen wohlverdienten Ruhestand. Nachfolger ist Andreas Pachinger, der bereits seit Mai dieses Jahres von Hr. Thuringer eingelernt wurde

  1. Seniorengutscheine am Bürgerfest Schwabhausen

Beim diesjährigen Bürgerfest wurde an die Bürgerinnen und Bürger über 75 Jahre wie auch in den letzten Jahren ein Verzehrgutschein über 5 € ausgegeben. Insgesamt haben 616 Seniorinnen und Senioren einen Gutschein erhalten.

  1. Wasserleitung Augsburger-/Münchener Straße

Die Bauarbeiten liegen bisher voll im Zeitplan. Am 26.07.2023 wird die Einbindung der neuen Wasserleitung an der Kreuzung Münchener Str./Ludwig-Thoma-Str. durchgeführt. In der KW 31 werden die Hausanschlüsse in diesem Bauabschnitt erstellt und in der KW 32 ist der Einbau des Asphalts geplant. Bis 12 August wird die Baumaßnahme in diesem ersten Bauabschnitt noch dauern. Danach ist Schwabhausen 3 Wochen lang wieder ungehindert durchfahrbar. Ab 28.08.2023 beginnt der Bau im zweiten Bauabschnitt.

  1. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt noch bis zum 04.08.2023 öffentlich aus.
  2. Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss eines Mietvertrages für die Errichtung und den Betrieb einer Funkstation auf kommunalen Grundstücken, hier Fl-Nr. 199, Germarkung Oberroth, zwischen der Gemeinde Schwabhausen und der DFMG Deutsche Funkturm GmbH zu. Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister zur Vertragsunterzeichnung. Damit ist sichergestellt, dass der Funkmasten zwischen Oberroth und Großberghofen in absehbarer Zeit erstellt und in Betrieb gehen wird.

Beschlüsse des Gemeinderats

  1. Gewerbeentwicklungskonzept Schwabhausen

In der Gemeinderatssitzung stellte der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München den Endbericht zum Gewerbeentwicklungskonzept für unsere Gemeinde vor. Die Quintessenz auf die verschiedenen Fragen der Gemeinderäte war, dass ohne Gewerbegebiet Stetten in den nächsten 15 Jahren nur eine mäßige bis keine Entwicklung der Ertragskraft bei der Gewerbesteuer erfolgen kann und die Neuschaffung von Arbeitsplätzen am Ort unwahrscheinlich sind. Alternativen zum Standort Stetten sind aus geologischen, finanziellen und rechtlichen Gründen ausgeschlossen. Fragen dazu gerne an die Gemeinderäte der LO.

 

  1. Neukalkulation der Herstellungsbeiträge und der Benutzungsgebühren 2024 bis 2027 für die Wasserversorgung der Gemeinde Schwabhausen

Die Wasserversorgung ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Zur Finanzierung der Versorgungs-anlage stehen Beiträge und Benutzungsgebühren zur Verfügung. Die Abgabensätze werden durch eine regelmäßige Kalkulation ermittelt.

Die Wasserversorgung zählt zu den sogenannten „kostendeckenden Einrichtungen“. Zu dieser Einrichtung gehört das gesamte gemeindliche Wasserleitungsnetz. .Die Kalkulation wurde unter Berücksichtigung folgender Voraussetzungen erstellt:

Grundlage für die Kalkulation ist das Kommunalabgabengesetz (KAG). Der Kalkulationszeit-raum darf maximal vier Jahre betragen. Nachdem der derzeitige Kalkulationszeitraum (2020 bis 2023) zum Ende dieses Jahres ausläuft, ist so rechtzeitig eine neue Gebührenkalkulation zu erstellen, dass die neuen Gebühren ab 01.01.2024 festgelegt werden können. Damit ist ein nahtloser Übergang vom Vorgängerkalkulationszeitraum möglich.

Die vorliegende Kalkulation ist wie bisher auf vier Jahre festgelegt. Damit ist eine Kontinuität in der Gebührenerhebung sichergestellt. Nach dem Kommunalabgabengesetz hat die Gemeinde ein sog. Kostendeckungsgebot zu erfüllen, d. h. sie muss von den Benutzern der Einrichtung kostendeckende Abgaben erheben. Andererseits dürfen keine beabsichtigten Überdeckungen herbeigeführt werden (Kostenüberschreitungsverbot).

Es stellt sich die Frage nach der finanziellen Abwicklung der Generalsanierung des Wassernetzes der Gemeinde Schwabhausen. Die Gemeinde hat dabei die Möglichkeit, den anfallenden Investitionsaufwand für die Verbesserung der Wasserversorgungseinrichtung ganz oder teilweise durch Beiträge oder ganz oder teilweise durch Benutzungsgebühren, in denen sich der Investitionsaufwand über die kalkulatorischen Kosten auswirkt, zu finanzieren. Die Gemeinde kann für jede einzelne Baumaßnahme entscheiden, ob hierfür Verbesserungsbeiträge erhoben werden.

In der Kalkulation 2024 – 2027 wurden aufgrund der Vorberatung mit den Fraktionsvorsitzenden lediglich Investitionskosten von 1,0 Mio. berücksichtigt. Tatsächlich jedoch sind noch Kosten von ca. 10 Mio. € für das gesamte noch zu renovierende Wasserleitungsnetz zu erwarten.

Zur Verdeutlichung der Problematik wurden verschiedene Alternativen an kostendeckenden Gebührensätzen für den Kalkulationszeitraum 2024-2027 berechnet:

Alternative 1: Erhebung von Verbesserungsbeiträgen 0 %

Alternative 2: Erhebung von Verbesserungsbeiträgen 80 %

Alternative 3: Erhebung von Verbesserungsbeiträgen 100 %

Somit ergeben sich folgende Gebührensätze pro cbm Wasser:

Nur über Gebühren finanziert:                        2,88 €/cbm  Alternative 1

Zu 20% Gebühren und 80 % Beiträge:          2,24 €/cbm  Alternative 2

Zu 100% über Beiträge finanziert;                 1,99 €/cbm (wie bisher) Alternative 3

Es ist auch jedes andere Aufteilungsverhältnis denkbar!!!

 

Verbesserungsbeitragsbeispiel:

Es sind ca. 1.320 Grundstücke in den angeschlossenen Ortsteilen (u.a. Schwabhausen, Stetten, Rumeltshausen, Oberroth) an die Wasserversorgung durch die Gemeinde Schwabhausen angeschlossen. Der Investitionsaufwand von 2017 – 2028 wird ca. 6,8 Mio. betragen. Bei einer angenommen Gebühren-Beitragsteilung( 50:50) ergeben sich aus dem rechnerischem Investitionsaufwand Kosten von ca. 3,4 Mio. €. Dies ergibt ein Grundstücksbeitrag von ca.0,70 €/m² und Geschossflächenbeitrag von ca. 6,00 €/m².

Berechnung:

Grundstückfläche 600 m² * 0,70 €/m² 420,00 €

Geschossfläche 200 m² * 6,00 €/m² 1.200,00 €

Summe 1.620,00 €.

Zur Klarstellung: Die Wassergebühren sind von allen Nutzern , die Verbesserungsbeiträge von den Grundstückseigentümern zu bezahlen.

Der Gemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung entscheiden, ob ausschließlich die Wassergebühren erhöht werden oder ob auch Verbesserungsbeiträge von den Grundstückseigentümern erhoben werden.

Es gibt für beide Standpunkte stichhaltige Argumente dafür und dagegen. Aufgrund der angespannten Haushaltslagen haben sich jedoch in letzter Zeit bei den Gemeinden Modelle mit Aufteilung durchgesetzt.

 

  1. Bericht 2022 der Wirtschaftsreferenten Bernhard Rapp und Daniel Haagen

Die Wirtschaftsreferenten Bernhard Rapp und Daniel Haagen berichteten über ihre Tätigkeiten im Jahr 2022 mit folgenden Kernpunkten:

Besuche von 18 Veranstaltungen und von diversen Gewerbetreibenden in der Gemeinde. Als häufigste Probleme der Betriebe wurden genannt: Personalknappheit; Internetprobleme                 (Glasfaser); fehlende Gewerbeflächen; zu wenig Kommunikation mit der Gemeinde.

 

  1. Neben den Vergaben von Aufträgen für den Neubau des Bauhofgebäudes mit Jugendzentrum und Schützenstand wurde vor allem der Auftrag zur Errichtung eines Rollsportparks/Skateranlage am Sportplatz mit 18:3 Stimmen beschlossen.

 

 

Für eventuelle Rückfragen zu den aufgeführten Themen stehen die Gemeinderäte der L0 Gerhard Geserer, Daniel Haagen und Alfons Hauke gerne zur Verfügung.